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Die ABZ eG wurde 1992 von Zahnärzten für Zahnärzte in München gegründet. Hintergrund war der zunehmende staatliche Einfluß auf die "Zwangs" -Körperschaften Kammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung. Es wurde ein Unternehmen geschaffen, in dem sich die Zahnärzte freiwillig organisieren können.

Als berufsständische Genossenschaft bietet die ABZ eG aktive Unterstützung und Sicherheit in einer starken Gemeinschaft - frei von direkter staatlicher Einflußnahme gesundheitspolitischer Kontrollinstanzen.

Bei der Gründung wurde bewußt die Rechtsform der Genossenschaft gewählt. Die Genossenschaft ist eine juristische Person; die Haftung ist beschränkt und ihr Fortbestand nicht an eine Person gebunden. Die Strukturen sind demokratisch nach dem Grundsatz: Ein Mitglied - eine Stimme.

Die ABZ eG ist durch ihre Zwecksetzung und rechtsförmliche Struktur auf die wirtschaftliche und berufliche Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder ausgerichtet. Als Dienstleistungsunternehmen bieten wir ein breites Leistungsspektrum für unsere Mitgliederpraxen an. Derzeit über 4.100 Mitgliederpraxen profitieren von attraktiven Genossenschaftskonditionen und unserem Know-how. Was uns wichtig ist: Bei der Genossenschaft gibt es keine Bindung an Vorverträge und Abnahmeverpflichtungen.

Sie interessieren sich für unsere Genossenschaft und möchten Mitglied werden, fordern Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft und nähere Informationen bei uns an.

Rufen Sie uns an.
Telefon 0 89/ 89 26 33-0