Am 31. März 2009 werden die Spitzenverbände der
Krankenkassen dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit
einen „Erfahrungsbericht“ zur Nutzung des Paragrafen 13 SGB V vorlegen wohl mit
der Intention, diesen wegen geringfügiger Nutzung zu streichen.
§ 13, 2 im SGB V regelt, wie Sie sicherlich wissen, die Kostenerstattung. Der
Paragraf wurde 2004 auf Druck der Europäischen Union dahingehend geändert, dass
alle Versicherten wieder das Recht haben, für ihre medizinische oder
zahnmedizinische Versorgung die Kostenerstattung zu wählen.
Als größte Genossenschaft von Zahnärzten in Deutschland unterstützen wir die
Initiative unserer Passauer Mitglieder und Passauer Ärzten zu einer
Patientenbefragung zum Thema Kostenerstattung. Würde der Patient dieses Recht
nutzen, könnten Sie als Arzt die Leistungen frei von Budgetzwängen und ohne das
Risiko einer Kostenunterdeckung erbringen. Dieser Weg wurde jedoch wegen eines
Erstattungsabschlages in seiner Attraktivität für den Patienten eingeschränkt.
Daher unsere Umfrage zur Bereitschaft der Patienten, die Kostenerstattung zu
wählen, wenn dieser Abschlag entfiele.
Mit der Befragung möchten die Ärzte-Initiative Nikola-Kirche, Passau, und wir
dazu beitragen, die Arzt-Patienten-Beziehung zu stärken, und wir möchten
verhindern, dass § 13, 2 gestrichen wird. Seien Sie dabei, beteiligen Sie sich
an unserer Aktion und sprechen Sie auch im Sinne einer freien Therapiewahl mit
ihren Patienten. Wir helfen Ihnen dabei mit beigefügten Informationsblättern..
| Informationsblätter als
PDF-Dokumente: Modellprojekt Zahnärzte-Info Modellprojekt-Patienteninfo Unterschriftsblatt |