Im § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) heißt es, daß jeder Betrieb mit mindestens einem Arbeitnehmer einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen muß. Diese Regelung betrifft auch Zahnarztpraxen. Zur Erfüllung sind zwei Vorschriften zu beachten: Die BGV A6 und die BGV A7.
Die ABZ eG bietet ihren Mitgliederpraxen das Betreuungsmodell zum BuS-Dienst mit Experten an. Wir vermitteln kompetente freiberufliche Sicherheitsingenieure und Betriebsmediziner im Rahmen des Betreuungsmodells.
Betreuungskosten und Ablauf
Wir bieten das Betreuungsmodell zu fairen
Preisen an. Die Einsatzzeiten der Fachkräfte sind in der
Unfallverhütungsvorschrift fest geregelt und richten sich nach der
Gefährdungsstufe des Betriebes und der Anzahl der Mitarbeiter, die im Rahmen
der Jahresmeldung bei der BGW angegeben sind.
Nach Vertragsabschluß erhält die Praxis von der ABZ eG einen Erhebungsbogen und den Ersatz-Nachweisbogen für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die ABZ eG organisiert die Einteilung mit den Partnerdienstleistern und übernimmt die Abrechnung.
Der gesetzliche Betreuungszeitraum von 3 Jahren ist von der BGW vorgeschrieben. Im Rahmen des ABZ-Betreuungsmodells werden die Betreuungszeiten auf 3 Jahre kumuliert, um so den Praxisablauf so wenig wie möglich zu stören.
Weitere Serviceleistungen rund um die Sicherheit Ihrer Praxis:
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