Jeder Praxisinhaber ist nach der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
verpflichtet, ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe zu führen, mit
denen in der Praxis bzw. im Praxislabor umgegangen wird.
Von der
Auflistung ausgenommen werden, können diejenigen Gefahrstoffe, die im
Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und die verwendeten Mengen
keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. So beispielsweise
Kleinstmengen für den Handgebrauch durch sachkundiges Personal, Muster zur
Erprobung oder Gefahrstoffe, mit denen unregelmäßig kurzfristig
umgegangen wird.
Die Sicherheitsdatenblätter der
verschiedenen Hersteller müssen stets aktualisiert
werden.
Damit Sie immer den aktuellsten Stand in Ihrer Praxis haben,
haben wir Ihnen die im folgenden die Internetadresse der Hersteller
aufgelistet. Von hier gelangen Sie sofort auf die entsprechende Internetseite.
So können Sie jederzeit die aktuellen Sicherheitsdatenblätter
herunterladen oder gegebenenfalls per E-Mail anfordern.
Bitte beachten:
Produkte wie
beispielsweise
sind von der Anmeldungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Informationspflicht mittels Sicherheitsdatenblätter ausgenommen. (Aufgrund der Gesetzeslage wurden für einige Produkte keine Sicherheitsdatenblätter erstellt.)
Sicherheitsdatenblätter abrufbar bei: