Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. Geltung

Lieferungen, Leistungen und Angebote der ABZ Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte eG, Kaflerstraße 6, 81241 München, (im folgenden Händler) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Kaufverträge und Reparaturaufträge, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

 

II. Verkaufsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluß

(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote ist der Händler eine Woche gebunden.

(2) Der Käufer ist zwei Monate an seine Bestellung gebunden. Bestellungen werden nur verbindlich, falls der Händler sie bestätigt oder ihnen durch Übersendung des Vertragsgegenstandes nachkommt. Lehnt der Händler die Annahme nicht binnen einer Woche nach Bestelldatum ab, so gilt die Bestätigung als erteilt und der Kaufvertrag als geschlossen. Maßgebliches Bestelldatum ist die mündliche oder schriftliche Abgabe des

Angebots, bei Abgabe unter Abwesenden die Aufgabe zur Post bzw. die sonstige Absendehandlung (z.B. die Absendung eines Fax oder einer E-Mail).

(3) Sämtliche Vereinbarungen sind zu Beweiszwecken schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

§ 2 Preise, Preisänderungen

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.

(2) Die Preise schließen ab einem Verkaufspreis von Euro 155,00 Verpackung und Fracht bis zum Bestimmungsort im Inland ein, zusätzliche Frachtkosten bei Versendung ins Ausland trägt der Kunde. Bei Verkaufsgegenständen mit einem Verkaufspreis unter Euro 155,00 sowie bei Gebrauchtgeräten trägt der Kunde die Frachtkosten.

(3) Soweit zwischen Vertragsschluß und vereinbartem und /oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Händlers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 6%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Lieferzeiten und Abnahme

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Bei Vorliegen von durch den Händler zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Die Frist beginnt mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung beim Händler.

(3) Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Händler berechtigt, ihm eineangemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Kaufgegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt bleiben davon die Rechte des Händlers, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§326 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 4 Versand und Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht mit Übergabe des Kaufgegenstandes auf den Käufer über. Bei Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. zu dem Zeitpunkt, in dem die Sendung die Räumlichkeiten des Händlers zwecks Versendung verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(2) Auf Wunsch des Käufers wird der Kaufgegenstand in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Händler nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Übergabe bzw. der Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.

(3) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden sowie Schäden durch höhere Gewalt, z.B.Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung und Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

(4) Offensichtliche Mängel müssen dem Händler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe bzw. Lieferung der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften gelieferten Waren sind in dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Händler bereit zu halten oder an diesen zurückzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler aus.

(5) Schlägt im Fall einer Mangelhaftigkeit der Ware gemäß Ziffer 1 die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(6) Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtmaschinen. Diese werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, unter dem Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert.

(7) Der Händler steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung der von ihm angebotenen Waren und Leistungen zu Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

(8) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung , aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Händler als auch gegen seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenzusicherungen , die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

(9) Die Haftungsbeschränkung in Ziffer 8, Satz 1 findet keine Anwendung, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Händler aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Händler das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung des Händlers um mehr als 20%, so wird er auf Verlangen des Käufers nach seiner Wahl Sicherheiten freigeben.

(3) Bei Zugriffen Dritter- insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Händlers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unverzügliche Herausgabe des Kaufgegenstandes zu verlangen. Die Kosten der Rücknahme und der anderweitigen Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

§ 7 Zahlung

(1) Der Kaufpreis ist bei Übergabe bzw. Auslieferung des Vertragsgegenstandes zahlbar; er ist fällig 10 Tage nach Rechnungsdatum.

(2) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich der Händler ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber nicht an erfüllungsstatt. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

(3) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftigfestgestellt ist.

§ 8 Rückgaberecht

Noch original verpackte, nicht benutze Waren können binnen 14 Tagen nach Erhalt in stabiler Verpackung zurückgegeben werden. Eine Lieferscheinkopie muß unbedingt beigefügt und die Sendung ausreichend frankiert werden. Dies gilt insbesondere für falsch bestellte Ware. Arzneimittel und Beschaffungsartikel sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen

 

III Leistungs- und Reparaturbedingungen

§ 1 Auftragserteilung

(1) § 1 Ziffer 1 der Verkaufsbedingungen findet entsprechende Anwendung.

(2) Die Durchführung von Reparaturen oder Umbaumaßnahmen findet je nach Art der durchzuführenden Maßnahme oder des Defekts durch den Händler oder durch von diesem hinzugezogene Dritte -insbesondere den Hersteller statt.

 

§ 2 Preise und Zahlung

(1) § 2 Ziffer 1 und Ziffer 2 der Verkaufsbedingungen findet entsprechende Anwendung. Die Vergütung der Leistungen ist bei Abnahme fällig, § 7 der Verkaufsbedingungen findet keine Anwendung.

(2) Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden auch dann in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann weil

a. der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte

oder

b. der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.

(3) Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend dem Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten.

 

§ 3 Termine

(1) Der vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände die der Händler oder der gemäß §1 Ziffer 2 eingeschaltete Dritte nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird.

(2) § 3 Ziffer 2 der Verkaufsbedingungen findet entsprechende Anwendung.

 

§ 4 Gewährleistung für Reparaturen und Haftung

(1) Die Gewährleistung beträgt 6 Monate für alle Arbeitsleistungen des Händlers sowie für von ihm eingebautes Material.

(2) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Händler die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Händler oder dessen Beauftragtem zur Verfügung steht.

(3) § 5 Ziffer 3, 4, 7, 8 und 9 der Verkaufsbedingungen finden bei Arbeitsleistungen des Händlers entsprechende Anwendung; Im Fall der Ziffer 4 ist maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn die Abnahme der durchgeführten Leistung. Soweit den Händler oder seine Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Durchführung der beauftragten Leitungen ein vorwerfbares Verschulden bezüglich einer Beschädigung des beanstandeten

bzw. umzubauenden Gegenstandes trifft, ist er insoweit zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich, mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, oder bei Verlust des beanstandeten bzw. umzubauenden Gegenstandes, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Soweit die anläßlich von Reparaturen oder Umbaumaßnahmen eingefügten Teile nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Händler das Eigentum an diesen Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Händlers aus dem Vertrag vor.

(2) § 6 Ziffer 2 und 3 der Verkaufsbedingungen finden entsprechende Anwendung.

 

IV. Gemeinsame Bestimmungen

§ 1 Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und haben keine Gültigkeit für dieses Vertragsverhältnis.

§ 2 Unwirksame Klauseln

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, ohne daß damit die Erreichung des Vertragszweckes im wesentlichen unmöglich gemacht wird, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist von den Parteien nach Möglichkeit durch eine zulässige und in wirtschaftlicher Hinsicht der unwirksamen Regelung gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.

§ 3 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versendungsort der Ware, für die Zahlung der Sitz desHändlers. Gerichtsstand ist soweit rechtlich zulässig der Sitz des Händlers.

 

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