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M+W Dental Büdingen – Kooperationspartner der ABZ eG

Seit 1. November 2007 kooperiert die ABZ eG mit der Firma M+W Dental Müller & Weygandt GmbH aus Büdingen. Damit steht den Mitgliedern der ABZ eG künftig ein wesentlich breiter gefasstes Produktspektrum offen, als es die Genossenschaft bisher leisten konnte.

Die ABZ eG ist  an den wirtschaftlichen Vorteilen der Kooperation beteiligt. Daher ist es für die Genossenschaft bei Neukunden und Erstbestellern wichtig, daß diese sich zunächst bei der ABZ eG melden und wir die Geschäftsbeziehung zu M+W Dental herstellen. Dann können auch diese Praxen an unserer genossenschaftlichen Rückvergütung zusätzlich zu dem günstigen Rabattsystem unseres Partners partizipieren.
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EDV/Praxissoftware

Unser Partner für integrierte Systemlösungen:

SCS SOFTWARE COMPUTER SOLUTIONS GMBH
Wermbachstr. 50-52 • 63739 Aschaffenburg
Telefon: +49 6021 / 42 30 16  • Telefax: +49 6021 / 4 69 04
E-Mail: info@myscs.com • Internet: www.myscs.com

bietet in enger Zusammenarbeit mit der betriebswirtschaftlichen Beratung der ABZ eG 

  • Innovative Systemarchitektur

  • Planungssicherheit

  • Ergonomische Praxislösungen

  • Praxisverwaltungskonzept mit offener und modularer Architektur

  • Ausfallsicherheit

  • Integration Ihrer Digitalen Medizintechnik

  • Festpreisprojekte

  • Systemserviceverträge


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Praxisdrucksachen, Praxisflyer, Homepage

Konzeption und Umsetzung von Praxisflyer, Praxisdrucksachen wie Geschäftspapier, Terminblöcke, Visitenkarten, Internetauftritt, Entwurf und Konzeption eines individuellen Praxislogos, Papierauswahl und Druck



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HVB Pensionsfonds: Betriebliche Altersvorsorge ohne Lebensversicherung für die Praxismitarbeiter

Der HVB Pensionsfonds ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung - vergleichbar mit einer Versicherung. Er investiert unter anderem in Geldmarkt-, Renten und Aktienfonds. Bei der Kapitalanlage werden zwei Ziel erreicht. Eine gute Rendite bei gleichzeitig hoher Sicherheit. Ein Teil der Beiträge wird eher sicherheitsorientiert angelegt, so daß die erforderliche Mindestleistung - der sogenannte Garantieteil – zu Rentenbeginn zur Verfügung steht. Jeder weitere Euro wird stärker chancenorientiert angelegt. Somit bietet der HVB Pensionsfonds eine attraktive Renditechance. (Im Jahr 2003 = Rendite von 11,77 %.)

Ab Bezug der gesetzlichen Altersrente wird lebenslang eine konstante Rente in monatlichen Beträgen gezahlt. Während der Rentenzahlung kann die Rente durch Überschußanteile noch erhöht werden. Alternativ können bis zu 20 % des bei Rentenbeginn vorhandenen Versorgungskapitals als Einmalbetrag zu Altersrentenbeginn ausgezahlt werden. Es handelt sich hier um ein riesterfähiges Versorgungskonzept.

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Fachportal Deutsche Zahnarztauskunft
http://www.deutsche-zahnarztauskunft.de

Deutsche Gesundheitsauskunft - DGA Medien GmbH
Lindenstraße 110
45894 Gelsenkirchen
Telefon 02 09 / 9 45 13 700
Telefax 02 09 / 9 45 13 777
E-Mail: info@deutsche-zahnarztauskunft.de

Das Fachportal ist ein Präsentationsmedium für Praxen und Auskunftsmedium für die Öffentlichkeit: Das Portal eignet sich ideal, um die eigene Praxis in Wort und Bild darzustellen und gleichzeitig die Zugehörigkeit zur ABZ sowie den ABZ-Praxisnetzen zu kommunizieren. Die Deutsche Zahnarztauskunft ist Bestandteil des interdisziplinären Informationsnetzes Deutsche Gesundheitsauskunft, der zentralen Anlaufstelle für Patienten.

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Restkostenversicherung für Privatpatienten

Die ABZ Genossenschaft bietet ihren Mitgliederpraxen eine Restkostenversicherung für den Privatpatienten an. Das Versicherungsangebot der ABZ eG bezieht sich auf den Bereich der privaten Zusatzversicherung von ambulanten ärztlichen Behandlungen und schließt Arzneimittelzuzahlungen, bestimmte Heilmittel, Psychotherapie, Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen und Krankentransporte in den Versicherungsschutz ein.

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Praxis-Unterbrechungs-Versicherung

Die ABZ Genossenschaft hat für alle Zahnärzte Bayerns eine Rahmenvereinbarung mit der Unternehmensgruppe Dr. Rinner und Partner, Salzburg, ausgehandelt. Die P.U.V. deckt den finanziellen Ausfall bei Erkrankung des Praxisinhabers oder nach Elementarschäden ab. Diese Absicherungsform ist eine Kombination aus Krankentagegeld und Betriebsunterbrechungsversicherung im Bereich der Sachversicherung der Praxis. Die P.U.V. bezahlt bei einem Stillstand der Praxis, egal ob durch Krankheit oder Feuer/Vandalismus etc. verursacht. Eine Geldleistung zur Deckung der Praxiskosten kann aber auch bis zur aktuellen Umsatzhöhe ausgeweitet werden.



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Versicherungsvermittlungsgesellschaft (VVG) der BLZK

Mit der Kooperation von ABZ eG und der Versicherungsvermittlungsgesellschaft der BLZK ist die VVG nun für den Bereich Versicherungen zuständig. Die VVG vermittelt innovative und leistungsstarke Versicherungsprodukte für die bayerischen Zahnärzte und ihre Mitarbeiter zu günstigen Konditionen. Die Produktplatte umfaßt Personenversicherungen mit Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung, den gesamten Sachversicherungsbereich für den beruflichen und privaten Bedarf des Zahnarztes.

Haben Sie Interesse, dann können Sie direkt mit der VVG, Telefon 0 89/ 72 48 04 00, Fax 72 48 02 72 oder E-Mail: info@vvg.de Kontakt aufnehmen.

Weiterhin vermittelt die ABZ eG zum einen die Praxis-Unterbrechungs-Versicherung (P.U.V.), die den finanziellen Ausfall durch Erkrankung des Praxisinhabers oder den Ausfall nach Elementarschäden abdeckt und zum anderen die Restkostenversicherung für Privatpatienten. Weitere Informationen zu diesen Leistungen finden Sie in dieser Rubrik.

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EC-Kartenabrechnung in der Praxis

Risikolose und direkte Abrechnung mit den Patienten durch ein Zahlungsverkehrsterminal für die EC-Kartenzahlung mit günstiger Monatsmiete und Transaktionskosten, kostenloser Installation und Einweisung durch einen Techniker



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