Mitglieder sind die Basis der Genossenschaft
Als genossenschaftlich geführtes Unternehmen ist die jährlich stattfindende Generalversammlung das höchste Organ der ABZ eG: Hier kann jedes Mitglied mitwirken und beispielsweise den Aufsichtsrat wählen. Dieser ist das Kontrollorgan des Vorstands. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.
Das macht die ABZ eG zu einem starken Partner
Unsere Richtlinien und die Organisation sind für alle Mitglieder offen und greifbar – von der Satzung über Daten und Fakten bis hin zum Geschäftsverlauf und der Prüfung des Jahresabschlusses.
Mitglieder
Die ABZ-Mitglieder bilden die Basis unserer Genossenschaft.
Generalversammlung
In der Generalversammlung nehmen die ABZ-Mitglieder ihre Rechte wahr. Sie stellen den Jahresabschluss fest und sie entscheiden über die Gewinnverwendung. Die Mitglieder entlasten den Aufsichtsrat und den Vorstand, zudem wird der Aufsichtsrat aus dem Kreise der Mitglieder gewählt.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus Herrn Dr. Gerhard Kluge (Aufsichtsratsvorsitzender), Herrn Dr. Hans Huber und Herrn Dr. Jens Kober. Dieser bestellt, berät und überwacht den Vorstand.
Vorstand
Der Vorstand wird gebildet von Herrn Heinz Abler (Vorstandsvorsitzender) und Frau Petra Gmeineder. Diese führen die Geschäfte der ABZ Genossenschaft und vertreten diese nach außen.