Absicherung für Einkommensverlust bei einem Ausfall durch Krankheit oder Unfall

Wenn der Radausflug nicht im Biergarten sondern im Krankenhaus endet!

Dr. H. ist begeisterter Rennradfahrer und freut sich schon die ganze Woche auf seine nächste Ausfahrt. In einer Kurve stürzt er plötzlich und findet sich in der Notaufnahme wieder. Die Diagnose: Gehirnerschütterung und Radiuskopffraktur.

Ein Zahnarzt mit gebrochener Hand. Das bedeutet, dass an Arbeit in den nächsten Wochen nicht zu denken ist. Für jemanden mit eigener Praxis, mit laufenden Miet-, Gehalts- und Leasingkosten, kann eine solche Situation schnell existenzbedrohend werden.

Wer krank wird oder einen Unfall hat, soll sich aber schonen und sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren. Ohne Sorgen um die Praxis oder die weiterlaufenden Kosten. Eine gute Absicherung hilft dabei:

Beispiel:

• Dr. H., 48 Jahre alt, seit 5 Jahren versichert, die Praxiskosten belaufen sich auf ca. 15.000,- Euro  im Monat. Der Monatsbeitrag für seine Praxis-Unterbrechungs-Versicherung (P.U.V) beträgt 162,- Euro.

• die Gehirnerschütterung und der komplizierte Armbruch müssen stationär für 3 Tage versorgt werden, Praxisstillstand insgesamt 40 Tage, da kein Vertreter gefunden wurde.

• Wegen des stationären Aufenthaltes entfällt die Karenzfrist und er erhält für 40 Tage eine fixe Entschädigung von 19.726,- Euro.