Personalgewinnung ist heutzutage ein hartes Brot. Und wer als Zahnmediziner erst einmal ein harmonisches Praxisteam hat, sollte es zusammenhalten – am besten mit einem besonderen Schmankerl. Was das sein kann? Die betriebliche Krankenversicherung für Praxismitarbeiter (bKV) hat sich als Element der Mitarbeiterbindung bewährt. Lesen Sie selbst.
Betriebliche Krankenzusatzversicherung für Mitarbeiter: Was bringt das?
Auf dem Arbeitsmarkt ist es für Stellenanbieter schon jetzt ganz schön eng und der Fachkräftemangel wird sich verstärken. Wie also können Praxisinhaber von Zahnarztpraxen die Attraktivität ihrer Arbeitsplätze verbessern? Eine nette Arbeitsatmosphäre, gute Work-Life-Balance sind begehrte Features, lassen sich aber nie auf Dauer konsequent garantieren.
Die pünktliche Lohn- und Gehaltszahlung wiederum ist eine Selbstverständlichkeit, kein Alleinstellungsmerkmal. Im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter punkten Sie also auf dem Stellenmarkt nur mit besonderen Highlights. Die betriebliche Krankenversicherung für Praxismitarbeiter ist eines davon.
Die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung für die Zahnartpraxis
Zu einer klugen Personalpolitik gehört es auch in der zahnmedizinischen Praxis, sich als Chef nicht nur korrekt zu verhalten. Vielmehr kommt es darauf an, eine emotionale Bindung zu den Praxismitarbeitern aufzubauen. Nur persönliche Wertschätzung schafft eine langfristig tragfähige Beziehung. „Sie sind mir wichtig,“ das ist es, was eine Angestellte hören möchte. Und spüren.
Gerade im medizinischen Bereich drückt sich Zuwendung immer dann aus, wenn es um Gesundheit geht. Eine betriebliche Krankenzusatzversicherung steht genau dafür: Als Praxisinhaber, als Chef kümmern Sie sich um die Gesundheit Ihres Arbeitnehmers. Sie sichern ihm einen Status als Privatpatient – auch außerhalb Ihrer Praxis.
Eine klare Win-win-Situation: die bKV für Mitarbeiter
Insofern wirkt eine betriebliche Krankenzusatzversicherung für Ihre Praxismitarbeiter viel ansprechender als funktionelle Leistungen wie etwa ein Tankgutschein. Gerade in der Gesundheitsbranche Tätige wissen einen Ausweg aus der herrschenden Zweiklassenmedizin besonders zu schätzen.
Umfragen haben gezeigt, dass über die Hälfte aller Berufseinsteiger an einer Krankenzusatzversicherung oder pKV interessiert wären, aber nur ein verschwindend kleiner Teil davon eine bKV abgeschlossen hat. Ein Arbeitgeber, der diesen Social Benefit quasi auf dem Silbertablett serviert, dürfte auf dem Arbeitsmarkt also einen Stein im Brett haben.
Andererseits profitieren Sie als Arbeitgeber auch direkt von dieser Geste: Schließlich ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt sind. So tragen Sie zur Gesundheit Ihres Teams und seiner Leistungsfähigkeit bei, denn Prävention verringert Krankheitszeiten. Und sie erhöhen als Zahnarzt automatisch die Mitarbeiterbindung in Ihrer Praxis.
So einfach kommen Sie zu einer Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter
Sie sind von den Vorteilen der bKV überzeugt? Sie gehen aber zurecht davon aus, dass entsprechende Programme der Krankenkassen eigentlich nur großen Betrieben mit hoher Personaldichte offenstehen? Normalerweise ist das so. Doch wir als ABZ eG haben zwei Rahmenverträge für betriebliche Krankenversicherung (bKV) ausgehandelt, die nun unseren Partnerpraxen zur Verfügung stehen – schon ab fünf Mitarbeitern:
– Das Gesundheitskonzept
– Die Gesundheitskarriere
Dabei sind jeweils unterschiedliche Gesundheitsbausteine enthalten, die Sie als Praxisinhaber beliebig kombinieren können. Ohne Zugangshürden, Wartezeiten oder Leistungsausschlüsse. Und teilweise sogar auch für die Familienangehörigen Ihrer Mitarbeiter. Das sorgt automatisch dafür, dass sich die Zufriedenheit auch in den privaten Bereich überträgt.
Mitarbeiterbindung ist derzeit wichtiger denn je. Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern ihre Wertschätzung und schaffen Sie sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil. Die „ABZ-bKV“ ist eine betriebliche Krankenversicherung für Ihr Praxisteam. Bei unserem Kooperationspartner „Deutscher bKV Service“ haben wir zwei Rahmenverträge für betriebliche Krankenversicherung (bKV) erarbeitet.
Ab bereits 5 Mitarbeitern/innen je Praxis (inkl. 450€ Kräfte, Inhaber/In) erhalten Sie Konditionen und Zugangsvoraussetzungen, die sonst nur Betrieben mit hunderten Arbeitsnehmern vorbehalten sind.
Das neue BONI Plus Produkt „ABZ-bKV“ enthält verschiedene Gesundheitsbausteine, die jeder Praxisinhaber/In beliebig kombinieren kann.
