Hygiene spielt in allen Bereichen der zahnmedizinischen Versorgung eine wichtige Rolle. Hygienemaßnahmen sind dazu da, die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern und sollen so vor Infektionen schützen. Aus diesem Grund gilt es in der Zahnarztpraxis Hygienevorschriften, Gesetze und Verordnungen zu befolgen, sowie Richtlinien und Empfehlungen zum Thema Hygiene zu beachten. Hintergrund und rechtliche Grundlage sind berufsgenossenschaftliche Vorschriften und die Biostoffverordnung.
Hygienemaßnahmen bei Zahnarzt und Kieferorthopäde
Jede Praxis muss Hygienemaßnahmen nicht nur durchführen, sondern sie auch in einem so genannten Hygieneplan dokumentieren. Das ist eine von vielen Hygienevorschriften in der zahnmedizinischen Praxis. Dieser Hygieneplan richtet sich – neben den grundlegenden Anforderungen – auch nach den speziellen Gegebenheiten der Praxis. Wichtige Basis für ihn sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI). Diese umfassen neben dem Infektionsschutz auch betrieblich-organisatorische und baulich-funktionelle Hygienevorschriften für medizinische Einrichtungen in diesem Fall die Zahnarztpraxis.
Der Hygieneplan im Detail
Der Hygieneplan einer zahnmedizinischen Praxis enthält die internen Arbeitsanweisungen für die einzelnen Tätigkeiten und Arbeitsbereiche: Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation sind hier ebenso festgeschrieben wie Regeln zur Entsorgung oder zum Tragen von Schutzausrüstung. Zudem enthalten Hygienepläne auch Anweisungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie Informationen zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Ein Hygieneplan gewährleistet Hygienestandards und unterstützt deren Einhaltung. Zudem dient er als Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Für die Erstellung und Befolgung eines Hygieneplans lohnt es sich, einen Hygienebeauftragten abzustellen bzw. auszubilden, der für die Hygienevorschriften in der Zahnarztpraxis zuständig ist.
Der Hygienebeauftragte einer Zahnarztpraxis
Hygienebeauftragter in der zahnmedizinischen Praxis können sowohl ein Zahnmediziner als auch ein/e Zahnarzthelfer/in sein. Notwendig ist immer mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf. Der oder die Hygienebeauftragte unterstützt den Praxisinhaber bei der Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften in der Zahnarztpraxis beziehungsweise des praxisinternen Hygieneplans. Ein/e Hygienebeauftragte/r überwacht zudem die ordnungsgemäße Aufbereitung der Medizinprodukte durch Reinigung, Desinfektion und Sterilisation. Zudem erarbeitet sie oder er Änderungen des Hygieneplans bei Neuerungen im Praxisablauf.
Hygiene als Teil des Qualitätsmanagements
Da das Hygienemanagement Teil der Qualitätssicherung ist, müssen die Aufgabenbereiche klar festgelegt und befolgt werden: Die Ernennung zum Hygienebeauftragen sollte offiziell und schriftlich erfolgen. Denn ein/e Hygienebeauftragte/r ist den Kollegen gegenüber in ihrem Bereich weisungs- und entscheidungsbefugt in Sachen Hygienevorschriften in der Zahnarztpraxis. Lediglich die Praxisleitung kann eine ihrer Entscheidungen revidieren.
Die Anforderungen an einen Hygienebeauftragten
Die notwendige Sachkenntnis für die Ausführung der Arbeit eines Hygienebeauftragten umfasst vor allem die aktuellen Rechtsgrundlagen. Hinzu kommen Kenntnisse in Hygiene und Mikrobiologie, Instrumentenkunde, Risikobewertung sowie organisatorische Aspekte. Nicht zuletzt muss der oder die Hygienebeauftragte Checklisten erstellen und wissen, wie Verfahrens- und Aufbewahrungsanweisungen formuliert werden und wie die Hygienemaßnahmen den Anforderungen entsprechend korrekt dokumentiert werden.
Sie wissen ja: Man lernt nie aus. Für Zahnmediziner und das Praxisteam ist Fortbildung ein wichtiges Thema. Wir, die ABZ eG würden uns freuen, Sie unterstützen zu dürfen.
Egal ob Praxismanagement, Teambildung, Qualitätsmanagement (QM), Hygiene oder aktuelle gesetzlichen Anforderungen – wer sich auf dem neuesten Wissensstand hält, führt seine Praxis effizient und nahe am Patienten.