Ab dem 1.1.2025 wird die Verwendung von Dental-Amalgam in nahezu allen Ländern der Europäischen Union (EU) verboten und nur noch in wenigen medizinischen Ausnahmefällen möglich sein. Darauf einigten sich Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten am 8.1.2024. Lediglich für Tschechien und Slowenien ist eine 18-monatige Übergangsfrist vorgesehen, da hier bislang nur Amalgamfüllungen vom öffentlichen Gesundheitssystem voll erstattet werden.
Der Export des zu 50% aus Quecksilber bestehenden Dental-Amalgams wird ebenfalls ab Anfang 2025 verboten sein und ab dem 1.7.2026 dann auch Herstellung und Einfuhr. Bis zum 31.12.2029 soll von der EU-Kommission eine Entscheidung dazu getroffen werden, ob die Verwendung von Dental-Amalgam komplett – also auch für die bis dahin noch erlaubten Ausnahmefälle – verboten werden soll.
Quellen:
- ZMK – Beschlossen: weitestgehender Amalgam-Ausstieg ab 2025