Factoring für den Zahnarzt

Zeit ist Geld heißt es. Und beim Factoring spielen sowohl Zeit als auch Geld die entscheidenden Rollen. Doch was versteht man genau darunter und wie läuft Factoring ab? Welche Vorteile hat man als Zahnmediziner, wenn man ein Factoring-Unternehmen beauftragt? Und fast noch wichtiger: Muss man mit Nachteilen rechnen? Hier die wichtigsten Fakten zum Factoring für die Zahnarztpraxis …

Inzwischen weit verbreitet: Factoring für Zahnärzte

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der niedergelassenen Zahnärzte Factoring-Verträge für ihre Praxis. Factoring – vom lateinischen Wort für Rechnung, factura – nennt man eine Finanzdienstleistung, bei der einfach ausgedrückt die Rechnungen von einem Factoring-Unternehmen eingetrieben werden. Der Zahnarzt erhält die Rechnungsbeträge direkt nach der Abgabe der Rechnungen an das Factoring-Unternehmen – und zwar von allen Patienten – auch von denen, die nicht zahlen werden. Die betriebswirtschaftliche Erklärung liest sich etwas komplizierter und enthält Begriffe wie Kreditor und Debitor oder Delkredererisiko. Doch was muss man wirklich wissen?

Was muss man als Zahnarzt über Factoring wissen?

Wer sich überlegt, ob er als Zahnarzt für seine Praxis mit Factoring arbeiten möchte, sollte wissen, dass es unterschiedliche Varianten gibt: das echte und das unechte Factoring. Es

landen die Beträge aller Rechnungen sofort auf dem eigenen Konto, auch die der Patienten, die nicht oder verzögert zahlen. Beim Factoring verkauft man als Zahnarzt definitionsgemäß seine Forderung an das Factoring-Unternehmen, das sich dann um alles weitere kümmert, auch um das Mahnwesen. Die Zeiträume in denen bezahlt wird, sowie der Prozentsatz, den das Factoring-Unternehmen einbehält, sind vertraglich geregelt. Beim echten Factoring wird die Forderung inkl. Inkasso eingefordert. Hingegen wird beim unechten Factoring die Forderung nach nicht begleichen vor dem Inkasso an den behandelnden Zahnarzt zurück gegeben und auch die Zahlung zurück verlangt.

Vorteile des Factorings für zahnmedizinische Praxen

Der größte offensichtliche Vorteil des Factorings für Zahnärzte ist, sofort das Geld für die erbrachte Leistung zu bekommen und damit über eine höhere Liquidität zu verfügen. Diese hat Vorteile bei der Rückzahlung von Krediten und ist auch steuerlich interessant. Ein weiterer wichtiger Pluspunkt ist es, sich nicht selbst um das Rechnungswesen und Mahnungen kümmern zu müssen. Das macht Kapazitäten frei für eigene Arbeitskraft und die von Mitarbeitern wodurch Kosten gespart werden. Aufgrund der sofortigen Bezahlung der Rechnungen durch das Factoring-Unternehmen für den Zahnmediziner kann er den Patienten indirekt viel leichter Ratenzahlung und langfristigere Zahlungsziele anbieten, was der Patientenbindung dient.

Hat das Factoring für den Zahnmediziner Nachteile?

Der einzige Nachteil ist salopp ausgedrückt, dass Factoring nicht umsonst ist. Es ist sinnvoll, sich vor Vertragsabschluss über die unterschiedlichen Varianten des Factorings zu informieren und herauszufinden, welche am besten zur eigenen Praxisstruktur und zu den erreichten Umsätzen passt. Die Gebühren von Factoring-Anbietern beinhalten prozentuale Beträge für den Aufwand bei der Abwicklung, das Mahn- und Inkassowesens sowie der Buchhaltung. Es gibt unterschiedliche Vertragsvarianten mit jeweils unterschiedlicher Übernahme von Leistungen durch die Factoring-Unternehmen. Diese Teile können einzeln oder als Gesamtpaket berechnet werden. Hier lohnt es im wahrsten Sinne des Wortes, sich in die Materie einzuarbeiten oder entsprechend beraten zu lassen.

Stichwort Datenschutz: Das muss der Zahnarzt beim Factoring noch wissen

Wer als Zahnarzt in seiner Praxis Factoring nutzen möchte, muss seine Patienten darüber in Kenntnis setzen: Er braucht eine unterschriebene Einwilligungserklärung für den Datenschutz. Denn die Patienten müssen zustimmen, dass ihre Daten an das Factoring-Unternehmen weitergegeben werden, das für die Abrechnung zuständig ist. In der Regel stellen die Factoring-Unternehmen diese Vordrucke sogar.

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