Zahnärztliches Honorar nach der GOZ – Was ist das?

Zahnmediziner beziehen ihre Einnahmen im Wesentlichen auf der Grundlage zweier Rechtsquellen: der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) und der BEMA. Über letztere werden wir detailliert in einem Folgeartikel berichten. Hier nur kurz der grundlegende Unterschied.

Was unterscheidet GOZ und BEMA?

BEMA bezeichnet den einheitlichen Bewertungsmaßstab, der bei gesetzlich versicherten Patienten die Abrechnungsgrundlage für zahnmedizinische Leistungen bildet. Die GOZ hingegen regelt die Honorare von Zahnärzten und Kieferorthopäden für die Behandlung von Privatversicherten und Selbstzahlern.

Überarbeitung der GOZ: die Hintergründe

Vor einigen Jahren hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine Novellierung der GOZ umgesetzt, die Anfang 2012 in Kraft trat. Hintergrund war die desolate Haushaltslage von Bund- und Ländern und damit das Bestreben, die dringendsten Abrechnungsprobleme zu lösen, um die staatlichen Haushalte in puncto Beihilfe zu entlasten. Laut Angaben der Bundeszahnärztekammer orientiert sich die Überarbeitung jedoch nicht am aktuellen Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft. Denn auch mit der novellierten GOZ sind unterschiedliche Auslegungen und Interessenskonflikte zwischen Zahnarzt, Kostenträger und Patienten zu Leistungskatalog, Kostenerstattung und Abrechnungsmethoden nach wie vor möglich.

Die Herausforderungen der zahnärztlichen Gebührenordnung

Wie macht man es also richtig? Diese Frage stellen sich nicht nur Berufseinsteiger, sondern auch erfahrene Praxisinhaber – vor allem durch die sich rasch wandelnden medizinischen Technologien und den demografischen Wandel, der immer noch anhält. Die GOZ müsse den Stand der zahnmedizinischen Entwicklung widerspiegeln, fordert deshalb die Bundeszahnärztekammer in ihrem Kommentar zur GOZ-Novellierung, der Ende 2018 zuletzt aktualisiert wurde. ((https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf)) Mit Erläuterungen, Hinweisen und Berechnungsempfehlungen leistet sie damit einen Beitrag für eine bessere Verständlichkeit und Anwendbarkeit der GOZ-Novelle im Praxisalltag. Diese verunsichert nach wie vor auch die Patienten, die seit dem Inkrafttreten der neuen GOZ generell einen erhöhten Beratungsbedarf haben.

So klären Sie Ihre Patienten am besten über die zahnärztliche Gebührenordnung auf

Die GOZ betrifft in erster Linie Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Aber eine Rechnung nach GOZ erhalten auch gesetzlich Versicherte immer dann, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die ihre Krankenkasse ihnen nicht zur Verfügung stellt. Vielen Patienten ist dies immer noch neu und sie sind verunsichert, was das Verhältnis zwischen Zahnarzt oder Kieferorthopäde und Patient nachhaltig stören kann. So bietet unter anderem die Bundeszahnärztekammer Merkblätter ((https://www.bzaek.de/goz/merkblaetter-fuer-patienten.html)) mit denen Zahnmediziner ihre, Patienten ergänzend zum persönlichen Gespräch über die Gebühren aufklären können – vom Basistarif über einen Heil- und Kostenplan bis zur möglichen Erstattung der Rechnung – und somit für ein vertrauensvolles Zahnarzt-Patienten-Verhältnis sorgen.

Die Honorarabrechnung als Grundlage des Berufsstandes

Die GOZ hat vielfältige Funktionen. Nicht zuletzt sorgt der Gesetzgeber mit GOZ und BEMA ganz bewusst dafür, die zahnmedizinische Versorgung nicht dem freien Markt zu überlassen. Somit soll die GOZ auch sicherstellen, dass Zahnmediziner als Freiberufler nicht einem ungeordneten Preiswettbewerb ausgesetzt werden. Seine Praxis auf jeder Ebene fit für GOZ und BEMA zu machen ist für Zahnärzte und Kieferorthopäden deshalb unerlässlich.