Management von Notfällen in der zahnmedizinischen Praxis

Was tun, wenn plötzlich ein medizinischer Notfall in der Zahnarztpraxis eintritt? Wie bereitet man sich am besten auf den Ernstfall vor? Wie reagiert man im Ernstfall? Welche Notfallausstattung sollte vorhanden sein und wie sollte sie aufbewahrt werden? Welches Wissen/Fortbildungen sind vorgeschrieben?

Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis

Die gute Nachricht diesbezüglich lautet: Notfälle treten in der Zahnarztpraxis recht selten auf. Die schlechte Nachricht dazu ist allerdings: weil sie so selten sind, bereiten viele Zahnärzte und Kieferorthopäden sich selbst und ihre Praxis nicht ausreichend auf Notfälle in der zahnmedizinischen Praxis vor. Dabei kann ein – in Sachen Mitarbeiter und Ausstattung – gut geplantes Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis lebensrettend sein.

Wer macht was im Ernstfall?

Ein passendes Notfallmanagement in der eigenen Zahnarztpraxis zu installieren, ist nicht schwierig: Tritt ein Notfall auf, muss das gesamte Praxisteam wissen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge zu ergreifen sind und wo der Notfallkoffer steht. Vorbeugend gilt es ebenfalls einige Dinge zu beachten, damit es gar nicht erst zu medizinischen Notsituationen wie allergischen Reaktionen, Ohnmachten und Asthmaanfällen oder lebensbedrohlichen Notfällen wie Hypoglykämien bei bestehendem Diabetes mellitus, Herzinfarkten und Schlaganfällen kommt. Dazu dient in erster Linie die ausführliche und stets aktualisierte Anamnese von Grunderkrankungen. Zur Vorsorge gehört auch, anästhesierte und/oder kreislauflabile Patienten nicht alleine zu lassen.

Was muss griffbereit sein? – Die Notfallausstattung für die Zahnarztpraxis

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung eines Notfallequipments in Form eines Notfallkoffers und auch keine generelle Vorschrift über die Inhalte der Notfallausstattung einer Zahnarztpraxis. Lediglich ein Verbandkasten für die Mitarbeiter ist von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Da es jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer zu unvorhersehbaren Notfällen in der Zahnarztpraxis kommen kann, ist ein Notfallkoffer dringend zu empfehlen. Seine Inhalte kann der Praxisinhaber individuell festlegen. Neben klassischen Geräten zur Sicherung der Vitalfunktionen können auch Mittel gegen allergische Reaktionen oder ein Defibrillator zur Notfallausstattung der eigenen Zahnarztpraxis gehören. Vorgeschrieben ist allerdings laut Berufsgenossenschaft ein Auffrischungskurs für die benannten Ersthelfer alle zwei Jahre. Auch im Rahmen des Qualitätsmanagements ist es unabdingbar, das notfallmedizinische Wissen regelmäßig aufzufrischen.

Ist an alles gedacht worden? – Eine Checkliste für den Notfall in der Zahnarztpraxis

Für die Zusammenstellung der Notfallausstattung kann als Orientierung die Notfall-Ausrüstung (DIN 13232) genutzt werden. Diese individuell erstellte Liste sollte auf einer Checkliste im Notfallkoffer der Zahnarztpraxis niedergeschrieben werden. Diese Checkliste kann auch das Vorgehen bei einzelnen Szenarien als Gedächtnisstütze enthalten und Grundsätzliches zum Ablauf und zur Aufgabenverteilung regeln. Die für jede Praxis individuellen Abläufe sollte man regelmäßig in Erinnerung bringen, denn Untersuchungen haben gezeigt, dass nicht genutztes Wissen nach drei Monaten verblasst. Wichtig ist zudem, dass der Notfallkoffer übersichtlich geordnet und für alle an einem bekannten, gut zugänglichen Ort untergebracht wird. Bewährt haben sich für Notfallausstattungen in Zahnarztpraxen folgende Bestandteile:

  • Beatmungsbeutel mit Masken für Erwachsene und Kinder
  • manuelles Blutdruckmessgerät
  • automatisches Oberarmblutdruckmessgerät
  • Pulsoximeter
  • Blutzuckermessgerät
  • Magill/Kornzange
  • Glukose-Oralgel bei einer Unterzuckerung
  • Nitrolingual-Akutspray bei einem Herzinfarkt oder Angina pectoris
  • Fastjekt® Fertigspritze bei einem allergischen Schock
  • Asthmaspray
  • Verbandmaterial nach DIN 13157

Fortbildungen für Notfälle in der Zahnarztpraxis

Um sich selbst und sein Praxisteam fit für einen Notfall zu halten ist es sinnvoll, ausreichend Ersthelfer schulen zu lassen und für regelmäßige Fortbildungen im Bereich Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis zu sorgen. Sind ausgebildete Ersthelfer vorhanden, die aus anderen Bereichen kommen (z. B. Freiwillige Feuerwehr) ist es dennoch sinnvoll, sie mit den Gegebenheiten in der zahnmedizinischen Praxis vertraut zu machen (z. B. wie der Behandlungsstuhl bei Notfallmaßnahmen genutzt werden kann). Zudem ergeben sich auch in der Notfallmedizin im Laufe der Jahre immer wieder neue Erkenntnisse. Und nicht zuletzt tragen Fortbildungen und Seminare zum Notfallmanagement in der zahnmedizinischen Praxis auch dazu bei, für die eigene Praxis das beste Konzept zu finden.