Mitarbeiterbindung in der Zahnarztpraxis – ein Erfolgsgeheimnis

Sie haben eine echte Perle in Ihrem Praxisteam? Oder einfach eine super Mannschaft? Dann verfügt Ihre Zahnarztpraxis über ein wertvolles Kapital. Und das sollten Sie bewahren. Lesen Sie hier, warum Mitarbeiterbindung so wichtig ist und wie sie gelingen kann.

Warum sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wichtig für den Praxiserfolg?

Öfter mal was Neues – das mag sich bei der Praxiseinrichtung bewähren. Bei Ihren Mitarbeitern ganz sicher nicht. Denn ein eingespieltes Team ist Gold wert, da sitzen die Abläufe, da gibt es wenig Reibungsverluste. Und vielleicht ist da noch die immer gut gelaunte, super kompetente, hilfsbereite Kollegin, auf die Sie sich seit 10 Jahren verlassen können … Und die bei allen Patienten gleichermaßen beliebt ist. Ganz klar: Die Mitarbeiterbindung in Ihrer Zahnarztpraxis ist auf jeden Fall ein Puzzleteil Ihres Erfolgs.

Warum kündigen Mitarbeiter?

Dennoch bleibt eine Null-Fluktuation ein unerfüllbarer Traum, das ist die leidvolle Erfahrung aller Zahnärzte. Denn natürlich gibt es zum einen unvermeidbare Gründe, wie etwa ein Umzug aus familiärer Notwendigkeit zum anderen gibt es aber auch noch so viele weitere Gründe, warum Mitarbeiter eine Praxis verlassen. Vor allem in den letzten Jahren, in denen sich die Einstellung der Arbeitnehmer gewandelt hat: Neue Herausforderungen zu suchen liegt im Trend.

Wer an einer Mitarbeiterbindung in der Zahnarztpraxis interessiert ist, sollte die vermeidbaren Kündigungsgründe kennen. Das sind:

  • Disharmonie oder ein mangelndes Vertrauensverhältnis
  • Konflikte im Team
  • Kommunikationsprobleme, unzureichender Austausch
  • ungünstige Arbeitszeiten oder unbefriedigende Überstundenregelungen
  • intransparente Gehaltssysteme
  • häufige oder ungerechtfertigte Kritik durch den Arbeitgeber
  • mangelnde Anerkennung von Leistungen

All dies läuft letztlich auf eines hinaus: mangelnde Motivation.

Wie kann ich Mitarbeiter an die Zahnarztpraxis binden und motivieren?

Zur Mitarbeiterbindung gehört also vor allem Motivation. Doch wie können Zahnärzte dazu beitragen, die Mitarbeiter besser zu motivieren? Die Zauberformel heißt: fördern + fordern. Verlangen Sie Leistung, aber schaffen Sie auch die Voraussetzungen, um sie zu erbringen. Jeder im Team sollte seinen Platz haben, an dem er sich wohl fühlt, gebraucht fühlt und Anerkennung findet.

Ein klarer Führungsstil trägt zur Mitarbeiterbindung in der Zahnarztpraxis bei

Dazu zählt ein klarer Führungsstil, der den Mitarbeitern in Ihrer Zahnarztpraxis Sicherheit und Orientierung gibt. Eine direkte und konkrete Kommunikation gehört dazu. Es gibt nun einmal Dinge, die Sie als Chef selbst entscheiden müssen. Teilen Sie dann unmissverständlich diese Entscheidung mit und setzen Sie sie konsequent um.

Bei anderen Themen reicht es sicher aus, wenn Sie gewisse Rahmenbedingungen vorgeben, das Team aber selbst entscheiden kann. Damit zeigen Sie Vertrauen in Ihre Mitarbeiter. Tauschen Sie sich im Teammeeting darüber aus.

Ein respektvoller Umgang ist wichtig zur Motivation und Bindung der Mitarbeiter

Sorgen Sie dafür, dass Konflikte im Team geklärt werden und nicht vor sich hin schmoren. Gehen Sie als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran, achten Sie aber auch darauf, dass Sie in Ihrer Führungsrolle anerkannt werden. Dazu bedarf es einer guten Mischung aus Nähe und Distanz in den zwischenmenschlichen Beziehungen.

Erwarten Sie Respekt, aber treten Sie Ihren Mitarbeitern ebenfalls respektvoll gegenüber. Bringen Sie Kritik, wenn sie wichtig ist, sachlich und konstruktiv vor. Erwünschtes Verhalten sollten Sie dagegen loben, um den Mitarbeiter darin zu bestärken.

Achten Sie auf eine gute Work-Life-Balance Ihrer Mitarbeiter. Das ist einer der wichtigsten Aspekte der Mitarbeiterbindung in der Zahnarztpraxis.

Finanzielle Instrumente der Mitarbeiterbindung

Natürlich müssen alle Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung in der Zahnarztpraxis zusammenspielen. Dazu gehört aber maßgeblich eine der Leistung angemessene Bezahlung.

Daneben können Sie Ihre Mitarbeiter mit einem Sachbezug als zusätzliche Leistung der Zahnarztpraxis belohnen. Das ist bis zu einem Betrag von 44 Euro gemäß EStG zusätzlich zum Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei möglich.
Infrage kommen zum Beispiel:

  • Sachprämien oder Gutscheine (Höchstgrenze 44 Euro)
  • Geschenke zu persönlichen Anlässen (Höchstgrenze 60 Euro pro Ereignis)
  • Gesundheitsleistungen (Höchstgrenze 500 Euro jährlich)

Steuerbegünstigte Sachbezüge sind etwa eine Bahncard, Verpflegungszuschüsse oder eine Bahncard.

Ein deutliches Signal für Wertschätzung ist aber vor allem eine betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Krankenversicherung – beides wertvolle Instrumente der Mitarbeiterbindung.

ABZ-bKV die betriebliche Krankenversicherung für Ihr Praxisteam informieren Sie sich unverbindlich. Wir würden uns freuen.