DSGVO: technische und organisatorische Maßnahmen für die Zahnarztpraxis
Im zweiten Teil unserer Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geht es um den grundlegenden Schutz bei den so genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen – kurz TOM – der für jede zahnmedizinische Praxis gelten muss. Sie haben zum Ziel, dass sich nicht nur der Patient bezüglich seiner Daten, sondern auch der Zahnmediziner bei der Einhaltung der Vorschriften sicher sein kann.
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