Sie sind ungefähr so beliebt wie Zahnschmerzen: Versicherungen. Sie kosten Geld, und am Ende hätte man sie vielleicht gar nicht gebraucht. Aber eben nur „vielleicht“. Denn im Schadensfall kann eine Versicherung Gold wert sein. Worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.
Welche Versicherungen sind für die Zahnarztpraxis wichtig?
Niemand zahlt gern Versicherungen, die er nicht braucht. Umgekehrt ist das Gefühl der Sicherheit, und sei sie nur finanzieller Natur, einfach unbezahlbar. Und gerade für Zahnmediziner ist ein besonderer Versicherungsschutz unabdingbar.
Dabei geht es um folgende drei Bereiche, wobei die Übergänge natürlich fließend sind:
- Ihre persönliche berufliche Absicherung
- Die Versicherung Ihrer Zahnarztpraxis
- Ihre persönliche private Vorsorge
Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick:
| Versicherung | Schadensfall | verpflichtend/ freiwillig/ unverzichtbar | |
| Berufliche Versicherungen für Zahnärzte | Berufshaftpflichtversicherung | Behandlungsfehler | verpflichtend |
| Rechtsschutzversicherung | Rechtsstreitigkeiten mit Patienten oder Zulieferern | freiwillig/unverzichtbar | |
| Praxisversicherungen | Elektronik- und Cyberversicherung | Schäden an technischen Geräten, Schäden durch Cyber-Attacken und Verlust von Patientendaten | freiwillig |
| Geschäftsinhaltsversicherung | Sachschäden an und in der Praxis | freiwillig | |
| Betriebsunterbrechnungsversicherung | Unterbrechung des Praxisbetriebs durch Sachschaden | freiwillig | |
| Praxisausfallversicherung | Praxisschließung aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls des Zahnarztes | freiwillig | |
| Private Versicherungen | Private Krankenversicherung | Krankheit | Krankenversicherung verpflichtend. Der Selbstständige kann sich jedoch zusätzlich privat versichern oder statt der GKV eine PKV wählen (bei bestandener Gesundheitsprüfung). |
| Krankentagegeldversicherung | Einkommensverlust durch längerfristige Krankheit | freiwillig | |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | dauerhafter Verlust der Arbeitskraft | freiwillig/unverzichtbar | |
| Private Haftpflichtversicherung | Schadensersatzforderungen im privaten Bereich | freiwillig, verpflichtend nur bei Autofahrern | |
| Todesfallschutz | Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall | freiwillig |
Berufliche Versicherungen für Zahnärzte
Praxisversicherungen dienen im Wesentlichen der Abdeckung der Praxisrisiken bzw. der Praxiskosten. Die Versicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar, im Gegenzug muss dann die Auszahlung einer Versicherungsleistung versteuert werden.
Als Zahnarzt dürfen Sie Ihren Beruf nur ausüben, wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Eine Rechtschutzversicherung ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend. Oft werden die Versicherungen aber direkt im Kombipaket angeboten. Da sie individuell kalkuliert sind und die Versicherungsbedingungen ebenfalls stark abweichen, lohnt sich immer ein Vergleich verschiedener Anbieter.
Berufshaftpflichtversicherung
Entsprechend der besonderen Verantwortung, die Sie als Zahnarzt für die Gesundheit und das Wohlergehen Ihrer Patienten tragen, müssen Sie bei aller Professionalität damit rechnen, dass Ihnen oder Ihrem Team Fehler unterlaufen. Dann kommen möglicherweise Schadenersatzforderungen auf Sie zu. Schmerzensgeld kann sich leicht auf eine Höhe belaufen, die Ihnen richtig weh tut – denn notfalls haften Sie bei Behandlungsfehlern unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Die Berufsordnung der Bundeszahnärztekammer schreibt also zwingend den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte übernimmt nicht nur die Leistungen im Schadensfall, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.
Tipp: Achten Sie auf eine ausreichende Höhe bei der Berufshaftplichtversicherung, mind. fünf Millionen Euro sind ratsam.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, um ungerechtfertigte Ansprüche von Patienten, Zulieferern oder Vertragspartnern abzuwehren oder Zahlungsprobleme von Privatpatienten zu regulieren. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für einen Sachverständigen. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Angestellten, wobei mitarbeitende Familienangehörige nicht mitzählen. Vor allem Existenzgründern ist ein frühzeitiger Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfohlen, da es häufig in der Anlaufphase zu Problemen kommt.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Arbeit in Ihrer Praxis versichert ist, also auch denn, wenn beispielsweise ein Vertretungszahnarzt in Ihren Räumen tätig ist. Wählen Sie eine Rechtsschutzversicherung, die spezielle Angebote für Zahnärzte hat. Außerdem werten die Versicherungen die Zahl der Angestellten unterschiedlich, manche berechnen Teilzeitkräfte und Azubis nur zu einem Drittel. Denken Sie daran, die Anzahl regelmäßig zu aktualisieren. Es gibt auch Anbieter, die einen Schadenfreiheitsrabatt gewähren.
Versicherungen für die Zahnarztpraxis
Neben Ihrer Arbeit können Sie auch Ihre Praxis an sich versichern. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten der Absicherung:
Praxisausfallversicherung
Sie kommt dann zum Tragen, wenn Sie selbst als leitender Zahnarzt ausfallen und die Praxis deshalb geschlossen werden muss. Schließlich laufen die Unterhaltskosten wie Löhne und Gehälter, Miete, Strom, Wasser, Telefon etc. weiter. Ersatzweise lässt sich aber auch die Krankentagegeldversicherung (siehe dort) dazu nutzen.
Elektronik- und Cyberversicherung
Die technische Ausstattung einer Zahnarztpraxis ist teuer und – empfindlich. Die oft komplexen Anforderungen bei der Bedienung führen dazu, dass ungeübte Mitarbeiter die Geräte, etwa eine Röntgeneinheit, leicht beschädigen können.
Zusätzlich von extern bedroht ist aber auch Ihre Computeranlage mit den sensiblen Patientendaten. Geraten sie, etwa bei einem Hackerangriff, in die falschen Hände, können erhebliche Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. In solchen Fällen können eine Elektronikversicherung und eine Cyberversicherung für Zahnärzte finanzielle Schäden abmildern.
Bedenken Sie aber, dass Cyber-Versicherungen meist „Instantprodukte“ sind, die nicht speziell auf Ihre Branche zugeschnitten sind. Schon bei der korrekten Berechnung der Versicherungssumme kann es deshalb ratsam sein, einen Experten hinzuziehen.
Tipp: Beobachten Sie die Wertentwicklung Ihrer Geräte. Denn die Versicherung ersetzt meist nur deren Zeitwert, sie rechnet sich also in der Regel nur bei neuen Geräten. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Geschäftsinhaltsversicherung, in der wir im Folgenden eingehen …
Die Geschäftsinhaltsversicherung
Diese Versicherung sichert Ihre Praxisräume inkl. Ihrem teuren Praxisinventar gegen Naturgewalten und Elementarschäden ab. Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, aber auch Wasserrohrbruch, Einbruch und Vandalismus sind abgedeckt. Die Versicherung kommt für die Instandsetzung oder Wiederanschaffung auf. Einnahmeeinbußen sind allerdings nicht abgedeckt, dafür müssen Sie eine Zusatzversicherung abschließen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung
Damit schaffen Sie eine Absicherung für den Fall, dass Ihre Praxis aufgrund eines Sachschadens vorübergehend schließen muss. Beispiel: Für die Instandsetzung eines Leitungswasserschadens kommt zwar die Geschäftsinhaltsversicherung auf, für das entfallene Nutzungspotenzial der Betriebsräume tritt aber eine Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Schließlich haben Sie während des Praxisstillstands keine Einnahmen, während die laufenden Kosten gedeckt sein wollen.
Persönliche Versicherungen für den Zahnarzt: Vorsorge und Krankenversicherung
Im Folgenden gehen wir auf Ihren persönlichen Versicherungsschutz ein, den Sie unabhängig von der Absicherung gegen berufliche Schäden und Ihrer Praxis berücksichtigen sollten. Es geht hier ausschließlich um Ihre privaten Risiken und Lebenshaltungskosten. Aber auch diese Versicherungen können im Rahmen der Höchstbeträge steuermindernd bei der Einkommensteuer angegeben werden. Eine Auszahlung im Leistungsfall muss jedoch in der Regel nicht versteuert werden.
Abschluss und Kosten sind fast immer mit einer Risikoprüfung verbunden. Obwohl es sich bei den Versicherungen zumeist um „Produkte von der Stange“ handelt, gibt es große Unterschiede in der Ausgestaltung des Leistungsspektrums, vor allem bei der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Private Krankenversicherung
Es ist eine grundsätzliche Entscheidung, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern sollten, und als Zahnarzt kennen Sie sich mit dem Krankenversicherungssystem und den unterschiedlichen Leistungsniveaus bestens aus. Wägen Sie also gut ab. Häufig bieten private Krankenversicherer spezielle Ärztetarife an. Ein Kompromiss ist eine private Zusatzversicherung zur GKV.
Tipp: Überlegen Sie sich in der PKV, welche Leistungen für Sie persönlich wichtig sind, und wählen Sie den entsprechenden Tarif. Wenn Sie Vorerkrankungen haben, könnten Sie zudem einen Anbieter wählen, der keine zu strenge Gesundheitsprüfung vornimmt.
Krankentagegeldversicherung
Hier gilt in der Regel: Je höher das Bruttogehalt liegt, desto sinnvoller ist eine Krankentagegeldversicherung. Vor allem gilt das für niedergelassene Zahnärzte. Denn sie sichert im Krankheitsfall das Einkommen ab. Sollte das Krankentagegeld nicht in der PKV eingeschlossen sein, lohnt sich eine zusätzliche Versicherung. Allerdings ist der Abschluss an eine Gesundheitsprüfung gebunden.
Tipp: Schließen Sie eine solche Versicherung möglichst in jungen, gesunden Jahren ab, ansonsten kann es mit dem Eintritt schwierig oder zumindest teuer werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für den Zahnarzt überhaupt. Wird ein Angestellter oder Rentenversicherungspflichtiger durch Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig, so erhät er eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nicht so der Zahnarzt. Für ihn ist das berufsständische Versorgungswerk zuständig, das aber nur nach einer sehr strengen Beurteilung ins Obligo tritt – man spricht hier von einer „hohen Leistungshürde“. In aller Regel erfolgt also im Falle einer Berufsunfähigkeit kein Ausgleich durch das Versorgungswerk. Für einen Zahnarzt ist deshalb eine private Absicherung sinnvoll.
Sonstige Versicherungen für den Zahnarzt
Eine Berufshaftplichtversicherung kommt nicht für Schadensersatzforderungen im privaten Bereich auf. Es ist deshalb anzuraten, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Außerdem sollten Sie über einen Todesfallschutz nachdenken, um Ihre Familie abzusichern. Bei laufenden Krediten ist sie zu deren Absicherung sogar häufig Pflicht.
Fazit: Sie haben nun einen Überblick über Ihre Optionen zum Versicherungsschutz. Berücksichtigen Sie die entsprechenden Kosten frühzeitig in Ihrem Businessplan. Verwenden Sie aber auch Zeit und Sorgfalt für die Auswahl zwischen den unterschiedlichen Versicherungsangeboten. Lassen Sie sich am besten hinsichtlich der Tarifwahl von unabhängigen Experten beraten, die ein umfassendes Absicherungskonzept für Ihre Praxis entwickeln können.
