Rückkehr zur Budgetierung.
Mit dem Ziel, die GKV-Finanzen zu stabilisieren sowie einen starken Anstieg der Zusatzbeitragssätze zu verhindern, wurde im Oktober 2022 vom Deutschen Bundestag das Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, einerseits die Einnahmensituation der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu verbessern und andererseits die Ausgaben zu verringern.
Von den Maßnahmen zur GKV-Finanzreform ist unter anderem auch die vertragszahnärztliche Versorgung betroffen. So sind seit dem 1.1.2023 vertragszahnärztliche Leistungen wieder budgetiert. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass die Gesamtvergütungen für das Jahr 2023 höchstens um 0,75% und für das Jahr 2024 höchstens um 1,5% steigen dürfen.
Durch die Rückkehr zur Budgetierung rechnet das Bundesgesundheitsministerium für das Jahr 2023 mit Minderausgaben für die GKV in Höhe von etwa 120 Mio. Euro, für 2024 sogar mit rund 340 Mio. Euro. Die Regelung ist vorerst auf zwei Jahre begrenzt.
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