Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden, bevor tatsächlich in ein Praxisgerät investiert wird.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden, bevor tatsächlich in ein Praxisgerät investiert wird.