G-BA beschließt die Ausweitung der Kassenleistung für die Zahnschmelzhärtung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Januar 2024 beschlossen, dass das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Der Anspruch besteht dann unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht.
Die Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchung auf Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten wurde entsprechend abgeändert. Die Änderung tritt in Kraft, nachdem der Beschluss vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Kinder bis sechs Jahre haben Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
Bisher gab es für den Schutz des Milchgebisses je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen:
- Bis zum 33. Lebensmonat spielte das Kariesrisiko keine Rolle.
- Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr war hingegen noch ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten.
Laut der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchung auf Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten haben Kinder ab dem sechsten Lebensmonat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr bereits seit 1.7.2019 Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Die Kariesrisikobewertung findet im Rahmen dieser zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen statt.
Quellen: