Seit über 30 Jahren unterstützen wir Zahnärzte und Fachzahnärzte. Sie profitieren als Mitglied der ABZ eG nicht nur von unserer jahrelangen Erfahrung, sondern auch von einem großen Netzwerk an Experten zu allen Fragen Ihres Praxisalltags.
Die Mitglieder sind die Basis der Genossenschaft
Als genossenschaftlich geführtes Unternehmen ist die jährlich stattfindende Generalversammlung das höchste Organ der ABZ eG: Hier kann jedes Mitglied mitwirken und beispielsweise den Aufsichtsrat wählen. Dieser ist das Kontrollorgan des Vorstands. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.
Unsere Richtlinien und die Organisation sind für alle Mitglieder offen und greifbar – von der Satzung über Daten und Fakten bis hin zum Geschäftsverlauf und der Prüfung des Jahresabschlusses.
- Die Satzung der ABZ ist die Verfassung der Genossenschaft.
- Die ABZ unterliegt der genossenschaftlichen Pflichtprüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern.
- Die Mitglieder haben das Recht im Rahmen des Genossenschaftsgesetz Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen.
- Die ABZ-Genossenschaftsanteile (Geschäftsguthaben) der Mitglieder zählen zum Eigenkapital der Gesellschaft.
- Die Mitglieder erhalten Dividenden, wenn es der wirtschaftliche Erfolg zulässt und die Generalversammlung die Dividendenzahlung beschließt.
- Das Verlustrisiko jedes Mitglieds beschränkt sich auf die gezeichneten Genossenschaftsanteile zuzüglich einer Haftung in gleicher Höhe.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus Dr. Gerhard Kluge (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Hans Huber (stv.) und Dr. Romana Krapf. Dieser bestellt, berät und überwacht den Vorstand.
Vorstand
Der Vorstand wird gebildet von Heinz Abler (Vorstandsvorsitzender) und Petra Gmeineder. Diese führen die Geschäfte der ABZ Genossenschaft und vertreten diese nach außen.
Beirat
Im Beirat wirken Mitglieder bei der Gestaltung von Dienstleistungen mit.