Korrekte Mehrkostenvereinbarung bei Endo, PAR und Schienen
25. Juni @ 19:00 – 20:00
FVDZ-Mitglieder 70,00€ (zzgl. MwSt.)
Nicht-Mitglieder 95,00€ (zzgl. MwSt.)
Fortbildungspunkte: 2
Referentin: Kerstin Salhoff, Abrechnungsexpertin
Inhalte:
Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben der Richtlinien hält, kann nur unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, die Behandlung eines GKV-Patienten erbringen. Wie wir wissen, ist die moderne Zahnmedizin oft nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten, meist aber fester Bestandteil der Behandlung unserer Patienten. Auf der Agenda stehen folgende Fragestellungen:
- Wie gelingt es, beim GKV-Versicherten die ggf. notwendigen Mehrkosten für eine Qualitätsoptimierung, rechtssicher zu vereinbaren, ohne die bestehenden Verträge zu verletzen (welche „Zuzahlung“ ist erlaubt?)
- Die Paragrafen und Richtlinien – Was ist mit welchen §§ auf welcher Vereinbarung korrekt?
- Wo hört der BEMA auf, wo beginnt die GOZ?
- Die Aufklärungspflicht bei Zuzahlungsleistungen
- Mehrkostenberechnungen ohne Honorareinbußen – Beispiele aus dem Praxisalltag.