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Korrekte Mehrkostenvereinbarung bei Endo, PAR und Schienen

25. Juni @ 19:00 20:00

FVDZ Bayern

FVDZ-Mitglieder 70,00€ (zzgl. MwSt.)

Nicht-Mitglieder 95,00€ (zzgl. MwSt.)

Fortbildungspunkte: 2

Referentin: Kerstin Salhoff, Abrechnungsexpertin

Inhalte:

Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben der Richtlinien hält, kann nur unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, die Behandlung eines GKV-Patienten erbringen. Wie wir wissen, ist die moderne Zahnmedizin oft nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten, meist aber fester Bestandteil der Behandlung unserer Patienten. Auf der Agenda stehen folgende Fragestellungen:

  • Wie gelingt es, beim GKV-Versicherten die ggf. notwendigen Mehrkosten für eine Qualitätsoptimierung, rechtssicher zu vereinbaren, ohne die bestehenden Verträge zu verletzen (welche „Zuzahlung“ ist erlaubt?)
  • Die Paragrafen und Richtlinien – Was ist mit welchen §§ auf welcher Vereinbarung korrekt?
  • Wo hört der BEMA auf, wo beginnt die GOZ?
  • Die Aufklärungspflicht bei Zuzahlungsleistungen
  • Mehrkostenberechnungen ohne Honorareinbußen – Beispiele aus dem Praxisalltag.

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