Was ist das BEMA-Honorar beim Zahnarzt?

BEMA (Bewertungsmaßstab) und GOZ sind die beiden Möglichkeiten für Zahnmediziner, ihre Leistungen abzurechnen. Für die Vergütung der Behandlungen gesetzlich versicherter Patienten wird der BEMA angewendet. Allerdings nur, wenn die Behandlung Teil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen ist.

BEMA beim Zahnarzt: Das steckt dahinter

Als Zahnarzt muss man zum BEMA-Honorar noch wissen: Der BEMA greift nicht mehr, wenn es sich um Behandlungen handelt, die über die so genannte Regelversorgung hinausgehen. Diese werden auch bei gesetzlich versicherten Patienten über die GOZ abgerechnet. Besteht eine Behandlung aus Elementen, die per GOZ und per BEMA abgerechnet werden müssen, nennt man das eine gleichartige Versorgung. Enthält die Behandlung eines gesetzlich versicherten Patienten komplett andere Elemente, als die von der Kasse vorgesehenen, nennt man das andersartige Versorgung. Der BEMA wird zwischen den Vertragspartnern KZBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart. Er ist Bestandteil der Bundesmantelverträge und bindender Bestandteil für alle Vertragszahnärzte. Die Regelversorgung nach BEMA-Leistungen im zahnmedizinischen Bereich hat der Gesetzgeber definiert als: zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich und notwendig.

Die Abrechnung per BEMA beim Zahnarzt im Detail

Der Zahnmediziner rechnet die nach BEMA erbrachten zahnärztlichen Leistungen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. Jeder BEMA-Leistung ist eine Bewertungszahl zugeteilt – etwa die Zahl 39 für eine zweiflächige Füllung (F2) und die 49 für eine dreiflächige Füllung (F3). Die Bewertungszahlen zeigen auch das Verhältnis unterschiedlicher Leistungen zueinander. In einigen Bereichen kommt es dabei trotz Leistungsbeschreibungen und Bewertungszahlen häufiger zu Unklarheiten. Vor allem, wenn Labore eingebunden sind, etwa im prothetischen Bereich. Hier besteht beispielsweise die Gefahr, dass die Abrechnung der BEMA-Honorare des Zahnmediziners nicht mit den Positionen der Zahntechniker übereinstimmen.

BEMA-Abrechnung für Zahnmediziner

Nicht nur aufgrund möglicher Überschneidungen zwischen GOZ- und BEMA-Leistungen oder möglicher Fehlerquellen ist es zwingend nötig, alle Leistungen möglichst effizient und wirtschaftlich abzurechnen. Wer die Abrechnungspositionen des gesamten Behandlungsspektrums der Zahnmedizin verstanden hat, kann sie in seiner Praxis effektiver anwenden. Denn ein reibungsloser Praxisablauf ohne störende Korrekturen und zusätzliche, eigentlich unnötige Aufgaben garantiert die bestmögliche Wirtschaftlichkeit – und wirkt sich auch positiv in Sachen Patientenbindung aus.