Ein Leben lang lernen – Fortbildungspflicht für Zahnärzte

Eigentlich sind alle Zahnmediziner bereits über das Berufsrecht verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wie wichtig dem Gesetzgeber die Fortbildungspflicht für Zahnärzte ist, sieht man daran, dass sie zusätzlich seit 2004 im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist und zudem bei Nichtbefolgung geahndet wird.

Warum gibt es eine Fortbildungspflicht für Zahnärzte?

Die Medizin – speziell auch die Zahnmedizin – macht stetig Fortschritte und entwickelt fortlaufend neue Methoden, Materialien und Techniken. Eine Fortbildungspflicht soll sicherstellen, dass Zahnmediziner im Laufe ihres Berufslebens fachlich kompetent und auf dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft bleiben, auch vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung.

Wie ist die Fortbildung für Vertragszahnärzte geregelt?

Im Sozialgesetzbuch ist die Verpflichtung zur Fortbildung für Zahnmediziner in § 95d SGB V festgeschrieben. Die Bundeszahnärztekammer regelt deren Umsetzung in ihren Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung. Darin ist nicht nur definiert, welche Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereich der anerkannten Fortbildungsmaßnahmen fallen, sondern auch wie man als Vertragszahnarzt erkennt, welche Fortbildungen anerkannt werden und mit welchem Wert diese angerechnet werden können. Denn die Fortbildung für Zahnmediziner basiert auf einem Punktesystem.

Das System der Fortbildungspunkte und des Fünfjahreszeitraums

Um die Fortbildungspflicht für Zahnmediziner zu erfüllen, braucht ein Vertragszahnarzt ab dem Beginn seiner Tätigkeit alle fünf Jahre insgesamt 125 Fortbildungspunkte. Wie viele Punkte eine Fortbildung bringt, legen die Bundeszahnärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde vorab fest. Die Zahnmediziner müssen dann bei Erreichung der 125 geforderten Punkte den Nachweis bei ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung erbringen. Für welche Fortbildungsthemen man sich entscheidet, bleibt einem selbst überlassen. Wichtig ist nur, dass es anerkannte Fortbildungen sind.

Wo kann der Zahnarzt Fortbildungspunkte sammeln?

Laut Leitsätzen der Bundeszahnärztekammer sind folgende Fortbildungsvarianten anerkannt:

  1. Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Kongresse, Seminare, Kurse, Kolloquien, Demonstrationen, Übungen)
  2. Klinische Fortbildungen (z.B. Visiten, Hospitationen und Fallvorstellungen)
  3. Interkollegiale Fortbildung wie Qualitätszirkel oder Studiengruppen
  4. Curricular vermittelte Inhalte, z. B. in Form strukturierter Fortbildung
  5. Mediengestütztes Eigenstudium (Fachliteratur, elektronische, internetbasierte, digitale Lehr- und Lernmittel): Hieraus dürfen 50 der 125 Punkte in fünf Jahren stammen.

Wie bekommt der Vertragszahnarzt seine Fortbildungsnachweise?

Bei Fortbildungen der Zahnärztekammern sind nicht nur die verrechneten Punkte vorab definiert, es werden auch anerkannte Zertifikate erstellt. Bescheinigungen anderer Fortbildungen müssen den entsprechenden Richtlinien der Bundeszahnärztekammer entsprechen und es muss eventuell vorab erfragt oder geprüft werden, ob sie der Fortbildungspflicht für Zahnmediziner entsprechen. Nicht als Fort-, sondern als Weiterbildung gelten Lehrgänge und Kurse, die der Spezialisierung eines Zahnmediziners dienen – etwa in einem Teilbereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Was passiert, wenn die Fortbildungspflicht nicht erfüllt wird?

Kommt ein Vertragszahnarzt seiner Fortbildungspflicht nicht oder nicht in vollem Umfang nach, dann ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung verpflichtet, sein Honorar zu kürzen: Die Kürzung beträgt zehn Prozent und beginnt mit dem Quartal, das auf den Fünfjahreszeitraum folgt, in dem nicht ausreichend Punkte eingebracht wurden. Werden die fehlenden Fortbildungspunkte nachgereicht, endet die Kürzung mit dem betreffenden Quartal. Werden fehlende Nachweise nicht innerhalb eines Jahres erfüllt oder nachgereicht, beträgt die Leistungskürzung 25 Prozent. Erfüllt der Zahnarzt auch im Laufe dieses zweiten Jahres seine Fortbildungspflicht nicht nachträglich, droht ihm die Entziehung der Zulassung. Bei Mutterschutz und Elternzeit gelten andere Regelungen, die mit der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung geklärt werden sollten.

Egal ob Praxismanagement, Teambildung, Qualitätsmanagement (QM), Hygiene oder aktuelle gesetzlichen Anforderungen – wer sich auf dem neuesten Wissensstand hält, führt seine Praxis effizient und nahe am Patienten.

Sie wissen ja: Man lernt nie aus. Für Zahnmediziner und das Praxisteam ist Fortbildung ein wichtiges Thema. Wir, die ABZ eG würden uns freuen, Sie unterstützen zu dürfen.