Qualitätsmanagement in der zahnmedizinischen Praxis – was ist das?

Qualität – ist das keine typische Eigenschaft des produzierenden Gewerbes? Was hat es also mit Qualitätsmanagement in einer zahnmedizinischen Praxis auf sich? Und wie hängen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz damit zusammen? Wir lichten den Begriffsdschungel und geleiten Sie sicher durchs Dickicht.

QM in der zahnmedizinischen Praxis

Zwei Patienten werden zum gleichen Termin einbestellt, wichtiges Verbrauchsmaterial wurde nicht nachbestellt, eine Mitarbeiterin fällt plötzlich für längere Zeit aus und es gibt keinen Ersatz – Fehler sind menschlich, die Folgen mal nur ärgerlich, mal gravierend. Ganz vermeiden lassen sie sich nie.

Dafür aber minimieren: Qualitätsmanagementsysteme sind zur Optimierung der Praxisorganisation gesetzlich vorgeschrieben. Sie fassen alle Maßnahmen zusammen, die Ihre Praxisprozesse effektiv und effizient verbessern.

Arbeitssicherheit in der zahnmedizinischen Praxis

Das Ziel der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit ist, die Risiken für die Mitarbeiter am Arbeitsplatz einzudämmen. So sollen Unfälle bei der Arbeit vermieden und arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen reduziert werden. Schließlich sind Sie als PraxisinhaberIn verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer MitarbeiterInnen und PatientInnen.

Und was hat Arbeitsschutz mit Qualitätsmanagement zu tun?

Qualität in der Patientenbetreuung und Sicherheit hängen in der zahnmedizinischen Praxis eng zusammen. Doch die Begriffe Arbeitssicherheit oder Arbeitsschutz und Qualitätsmanagement sind nicht identisch. Die Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen gibt es schon viel länger als die Forderung nach einem internen Qualitätsmanagementsystem für Praxen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Voraussetzungen eines Qualitätsmanagements. Doch nicht jedes Qualitätsmanagement umfasst automatisch auch Maßnahmen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, auch wenn einige Teile ineinandergreifen, wie zum Beispiel Checklisten und Hygieneplan.

Merke: Qualitätsmanagement entbindet Sie nicht von der Pflicht, für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz Ihres Praxisteams und Ihrer Patienten zu sorgen! Und denken Sie daran, dass beides zusammen zu Erfolg und Effektivität Ihrer Praxis beiträgt.

Die gesetzlichen Vorgaben für QM in der zahnmedizinischen Praxis

Qualitätsmanagement inklusive Arbeitsschutz ist in Ihrer Praxis nicht nur aus Effizienzgründen wichtig. Es gibt auch eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Für Zahnärzte gilt sie bereits seit Einführung des QMs am 1.1.2006. Seit Ablauf der Übergangsregelung Ende 2010 ist QM im gesamten ambulanten Gesundheitswesen verpflichtend. Die Vorgaben sind sehr konkret (siehe ISO Normen). Dem Praxisinhaber bleibt es jedoch selbst überlassen, mit welchem System er arbeitet oder ob er eine Zertifizierung anstrebt.

Ein gewisser Freiraum ist durchaus auch sinnvoll. Schließlich hat eine Gemeinschaftspraxis mit mehreren zahnmedizinischen Kollegen andere Anforderungen, Ziele und Steuerungsprozesse als eine Einzelpraxis.

Die Trickkiste: QM-Instrumente in der zahnmedizinischen Praxis

Was wäre ein Zahnmediziner ohne seine Instrumente?! Beim Qualitätsmanagement ist es nicht anders. Das Werkzeug sind hier Methoden und Techniken zur „Diagnose“ und „Therapie“, will heißen: zur Erkenntnis und zur Lösung von Problemen. Die QM-Richtlinie fasst zusammen, wo Sie Ihrer Praxis mit diesen Instrumenten einmal so richtig auf den Zahn fühlen müssen … Das tut nicht weh und bietet Ihnen die Chance, ein Qualitätsmanagement zu entwickeln, das individuell an Ihre Praxis angepasst ist.


Hier ein Blick in den Instrumentenkoffer des Praxis-QM. Es gehören dazu:
• Teambesprechungen
• Prozess- und Ablaufbeschreibungen
• Patientenrückmeldungen
• Beschwerdemanagement
• Risiko- und Fehlermanagement
• Notfallmanagement
• interne Überprüfungen

Fehlermanagement in der Zahnarztpraxis

Greifen wir beispielhaft ein wichtiges Werkzeug heraus: das Fehlermanagement. Dabei geht es darum, Fehlerquellen zu identifizieren, daraus zu lernen und Wiederholungen zu vermeiden.

Nehmen wir das Beispiel fehlende Verbrauchsmaterialien. Wie lässt sich die Vorratshaltung optimieren? Ist es sinnvoll, eine Verantwortliche zu benennen, die regelmäßig den Medikamentenschrank auf Vollständigkeit und Ablaufdaten überprüft und Nachbestellungen vornimmt? Oder genügt es, eine „Einkaufsliste“ gut greifbar für jeden Mitarbeiter zu etablieren?

Wobei wir schon beim Fehlermeldesystem wären. Wie werden Missstände kommuniziert? Wie lässt sich die Fehlerbehebung dokumentieren? Wer ist verantwortlich?

Jedes Praxisteam tickt anders, jede Praxis hat ihre individuellen Abläufe. Deshalb muss jeder Zahnmediziner seinen eigenen optimalen Weg finden. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Missstände gar nicht erst aufkommen lässt, muss sie später nicht beseitigen.

Sollten Sie eine QM-Zertifizierung in Ihrer zahnmedizinischen Praxis anstreben?

Eine mögliche Zertifizierung Ihres Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2015 dokumentiert Ihr Qualitätsstreben und die Patientenorientierung Ihrer Praxis. Bedenken Sie dabei, dass der Prozess langwierig und arbeitsintensiv sein kann. Doch Praxen, die an ihrem Markenimage arbeiten, steht so ein Siegel vielleicht gut zu Gesicht – wägen Sie ab!

Sie wissen ja: Man lernt nie aus. Für Zahnmediziner und das Praxisteam ist Fortbildung ein wichtiges Thema. Wir, die ABZ eG würden uns freuen, Sie unterstützen zu dürfen.